Häufige Fragen

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen für junge Menschen, Angehörige und Fachkräfte.

Für Betroffene

Du hast eine Weisung bekommen oder machst dir Gedanken über dein Verhalten?

Was passiert jetzt? Du bist nicht allein. Wir begleiten dich Schritt für Schritt.

Was bedeutet das für dich? Du hast sicher viele Fragen. Hier findest du Antworten, und alles andere klären wir gerne persönlich mit dir.

Wir haben ein gemeinsames Ziel: dass du Verantwortung übernehmen, etwas verändern und gut in deine Zukunft gehen kannst.

Melde dich bei uns, ruf an oder schreib uns. Wir melden uns!

Erstkontakt

Wie melde ich mich an?

Du kannst dich gerne über das Formular melden, und wir melden uns telefonisch bei dir.

Was, wenn ich mich nicht traue anzurufen?

Dann kannst du gerne das Erstkontaktformular ausfüllen. Wir melden uns bei dir und erklären dir alles Weitere.

Muss ich mich auf das erste Gespräch vorbereiten?

Eine Vorbereitung ist nicht notwendig. Sei bitte pünktlich. Wenn du eine Weisung hast, nimm bitte deine Weisungsunterlagen vom Gericht mit.

Was passiert beim ersten Termin?

Gemeinsam mit dir klären wir ab, welche weiteren Schritte notwendig sind. Nach dem Erstgespräch folgt üblicherweise ein diagnostisches Gespräch. Dabei lernen wir dich und deine Situation besser kennen und gestalten den weiteren Weg gemeinsam mit dir. Es kann auch sein, dass die Diagnostik schon im selben Termin stattfindet. Das sagen wir dir aber im Voraus. Danach wird der weitere Weg individuell abgestimmt, zum Beispiel mit Gruppen oder Einzelpsychotherapie.

Erfährt jemand, dass ich bei euch bin?

Wir besprechen mit dir, wer von deinem Besuch erfahren darf. Wenn du eine Weisung hast, möchte das Gericht wissen, ob du ihr nachgehst. Das Gericht informieren wir für dich.

Bekommt das Gericht eine Bestätigung, dass ich da war?

Ja. Das Gericht will informiert werden, ob du der Weisung nachgehst. Wir informieren das Gericht für dich.

Muss ich in der Gruppe über meine Tat reden?

In der Gruppe bist du nicht verpflichtet, darüber zu reden. Du entscheidest, was du von dir preisgibst.

Gibt es Termine nach der Schule oder Arbeit?

Wir stimmen die Termine gemeinsam mit dir ab und bemühen uns, dass es keine Überschneidungen mit deinen verpflichtenden Aktivitäten wie Schule oder Arbeit gibt. Es kann aber vorkommen, dass ein Termin in diese Zeit fällt. Das sagen wir dir rechtzeitig im Voraus.

Wird man mich als Täter abstempeln?

Nein. Bei uns bist du ein Mensch und nicht nur das, was passiert ist. Wir arbeiten klar, respektvoll und ohne Verurteilung.

Es geht darum, dein Verhalten zu verstehen, Verantwortung zu übernehmen und etwas zu verändern. Wir schauen gemeinsam mit dir nach vorne: auf das, was du kannst, und auf das, was du für dich und andere verändern möchtest.

Für Angehörige und Vertrauenspersonen

Eine jugendliche Person in Ihrem Umfeld hat eine Weisung erhalten.

Was passiert jetzt? Sie sind nicht alleine, wir unterstützen auch Sie!

Was bedeutet das für die Familie und das Umfeld? Sie haben Fragen? Wir haben Antworten und beraten Sie gerne.

Wir haben ein gemeinsames Ziel: Ihrem Kind bzw. Schutzbefohlenen Hilfe und Unterstützung am Weg zur Rehabilitation zu geben.

Kontaktieren Sie uns, schreiben Sie eine Anfrage, wir melden uns!

Anfrage schreiben

Wie läuft ein Jugendstrafverfahren ab?

In Österreich regelt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) das Verfahren für Jugendliche und junge Erwachsene. Der Fokus liegt im ganzen Verfahren auf

  • dem Erziehungsgedanken und der persönlichen Entwicklung,
  • der Spezialprävention: Besserung statt bloßer Strafe.

Ablauf:

  1. Ermittlungsverfahren und Anzeige
  2. Die Staatsanwaltschaft schaltet die Jugendgerichtshilfe (JGH) ein.
  3. Ein Bericht ergeht an das Gericht.
  4. Polizeiliche Einvernahme (mit Eltern oder einer Vertrauensperson sowie einer Verteidigerin bzw. einem Verteidiger)

Untersuchungshaft ist das allerletzte Mittel (Ultima Ratio) und darf vor der Hauptverhandlung höchstens drei Monate dauern. Dieser Vollzug ist von erwachsenen Häftlingen getrennt.

Statt Untersuchungshaft können gelindere Mittel eingesetzt werden, zum Beispiel eine vorläufige Bewährungshilfe.

Wie entscheidet die Staatsanwaltschaft, wie es weitergeht?

Die Staatsanwaltschaft hat folgende Möglichkeiten:

  • Einstellung des Verfahrens, z. B. aus Mangel an Beweisen.
  • Diversion (ein bevorzugter Weg): Auf ein förmliches Strafverfahren wird verzichtet. Wenn die oder der Jugendliche Verantwortung übernimmt, kann das Verfahren ohne Urteil beendet werden. Es gibt keinen Strafregistereintrag.

Auflagen bei einer Diversion können sein: Begleitung durch Protect, Probezeiten, Tatausgleich, Konfliktregelungen, Zahlung eines Geldbetrages oder gemeinnützige Leistungen.

Was passiert, wenn Anklage erhoben wird?
  • Die Anklage erfolgt beim Bezirks- oder Landesgericht (richtet sich nach dem Wohnsitz).
  • Die Hauptverhandlung führen spezialisierte Richterinnen und Richter.
  • Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen (außer Vertrauenspersonen).
  • Reifeprüfung: Es muss aktiv geprüft werden, ob die oder der Jugendliche zur Tatzeit reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen.
Welche Urteile und Strafen sind möglich?

Bei einem Schuldspruch sieht das JGG deutlich mildere Strafen vor als das Erwachsenenstrafrecht.

Für Fachkräfte

Sie arbeiten mit einer jugendlichen Person, die eine Weisung erhalten hat?

Protect ist Ihr Partner in der Arbeit mit sexuell grenzverletzenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Wir arbeiten eng mit Justiz, Bewährungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe zusammen.

Sie haben Fragen zu Zuweisung, Ablauf oder Rückmeldungen? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

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Wie läuft eine Zuweisung zu Protect ab?

Sie können telefonisch oder über das Kontaktformular mit uns Kontakt aufnehmen. Auch die jugendliche Person selbst kann sich direkt bei uns melden.

In der anschließenden Clearingphase klären wir, ob und welche Unterstützung passend ist. Dazu gehören Erstgespräche, Diagnostik, eine Risikoeinschätzung und die Kooperation mit dem Auftraggeber, zum Beispiel Justiz oder Kinder- und Jugendhilfe. Am Ende stehen Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.

Deine Frage ist nicht dabei?

Ruf uns an oder schreib uns. Wir beantworten deine Fragen gerne persönlich.